Aktuelle Termine

Veränderte Zulassungsbedingungen

Abi 2021

Aufgrund der Corona-Verordnung wurden im Schuljahr 2019/2020 die Schülerinnen und Schüler der Qualifikationsphase Q2 der gymnasialen Oberstufe nicht durchgängig unterrichtet. Daher kommt es zu einer einmligen Abweichung bei der Zulassung zum Abitur bei diesem Jahrgang.

Es ist nicht auszuschließen, dass die zeitweise Aussetzung des Unterrichts dazu geführt hat, dass Schülerinnen und Schüler im Kurshalbjahr Q2 des Schuljahres 2019/2020 Leistungen nicht mehr erbringen konnten, die im Sinne einer positiven Lernentwicklung hätten gewertet werden können. Da diese Schülerinnen und Schüler die Gründe für die Nichterbringung der Leistungen nicht zu vertreten haben, darf dies nicht zu deren  Lasten gehen.

Daher gelten im Vorgriff auf die in der Vorbereitung befindlichen rechtlichen Anpassungen für alle Schülerinnen und Schüler an der gymnasialen Oberstufe, die die Abiturprüfung bis Ende des Schuljahres 2020/2021 ablegen, für die Zulassung zur Abiturprüfung die Bestimmungen des § 26 Abs. 2 sowie der Anlage 1 (Kursheft) der Oberstufen- und Abiturverordnung in der bis zum 31. Juli 2019 geltenden Fassung.

Demnach gelten für die Zulassung zur Abiturprüfung nach § 26 Abs. 2 und 3 im Abiturdurchgang
2021 die folgenden Regelungen:

(2) Bei der Berechnung der Gesamtqualifikation nach Block I werden gewertet, wobei kein Kurs mit null Punkten abgeschlossen sein darf:

1. die 24 anzurechnenden Grundkurse einfach, wobei in 18 Grundkursen jeweils mindestens fünf Punkte erreicht sein müssen,
2. die Leistungskurse zweifach, wobei in fünf Leistungskursen jeweils mindestens zehn Punkte der zweifachen Wertung erreicht sein müssen.

Weitere Informationen findet man auf dem Beiblatt zur Infobroschüre "Abitur in Hessen - ein guter Weg".

Zurück