Schuljahr 2020/21
Musik- und Sportunterricht
Musik
Der Hygieneplan Corona für die Schulen in Hessen sieht vor, dass Musikunterricht und außerunterrichtliche musikalische Angebote in allen Schulformen und in allen Jahrgangsstufen unter Einhaltung von bestimmten Schutzmaßnahmen erteilt werden dürfen.
Das Fach Musik zeichnet sich durch seine praktische und ganzheitliche Bildungszielsetzung aus. Handlungsformen wie Musizieren, Hören, Bewegen oder Beschreiben werden in einem guten Musikunterricht sinnvoll miteinander verknüpft.
Vorgaben und Empfehlungen
(0) Allgemeine Empfehlungen
- Freiluftaktivitäten sind aufgrund des permanenten Luftaustausches zu bevorzugen.
- Es ist stets auf eine besonders gute Durchlüftung der Räumlichkeiten zu achten.
- Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen sind insbesondere bei gemeinsam genutzten Instrumenten durchzuführen.
(1) Aktives Musizieren
Beim musikpraktischen Arbeiten mit Instrumenten besteht im Vergleich zu anderen Unterrichtssituationen kein erhöhtes Risiko, Ausnahmen sind das gemeinsame Musizieren mit Blasinstrumenten (vgl. 2.) und das gemeinsame Singen (vgl. 3.) in geschlossenen Räumen.
Eine Wiederaufnahme des musikpraktischen Arbeitens ist im Rahmen des aktuell geltenden Hygieneplans möglich. Bis zum 31.01.2021 muss auf Gesang und die Nutzung der Blasinstrumente in Gruppen oder Klassenverbänden in geschlossenen Räumlichkeiten verzichtet werden.
Im Freien und unter Berücksichtigung der Abstandsregelungen können jedoch Chor- und Blasinstrumentproben stattfinden.
(2) Musikpraktisches Arbeiten mit Blasinstrumenten
Beim Musizieren mit Blasinstrumenten entstehen während des Spiels Aerosole, welche infektiös sein können, wenn die Musikerin bzw. der Musiker virusinfiziert ist. Um diesem Infektionsrisiko zu begegnen, ist bis zum 31.01.2021 in geschlossenen Räumlichkeiten nur Einzelunterricht unter Einhaltung folgender Sicherheitsmaßnahmen möglich:
Abstand:
- Mindestabstand von 2,5 Metern;
- gegebenenfalls zusätzlicher Schutz durch die Nutzung durchsichtiger Plexiglasscheiben
oder mit Folie bespannter Rahmen sowie textilen Gewebes über dem Schalltrichter
Probenraum:
Proben in möglichst großen, hohen Räumen oder falls möglich im Freien;
- sehr gute Durchlüftung der Räumlichkeiten;
- Probenintervall maximal 30 Minuten, danach Lüftungspause;
- Platzierung im Raum nicht im direkten Luftstrom des anderen.
Instrumente:
- kein Wechsel der Blasinstrumente zwischen verschiedenen Musikerinnen und Musikern;
- Durchpusten oder Durchblasen des Instruments unterlassen;
- Verzicht auf:
o Mundstückübungen bei Blech- und Holzblasinstrumenten;
o Lippenübungen, Buzzing etc. bei Blechbläsern;
o spezielle Atemübungen; - Kondensat-Reste am Boden durch Einmaltücher aufnehmen und diese direkt entsorgen, danach Hände waschen;
- Kondensat in ein Gefäß ablassen und direkt nach dem Unterricht entsorgen;
- Trocknung und Reinigung erfolgt ausschließlich beim eigenen Instrument;
- aufwändige Reinigung der Instrumente möglichst außerhalb des Unterrichts oder Musiziersettings.
(3) Singen, Tanz, Bewegung
Beim Singen werden insgesamt überdurchschnittlich viele Aerosole freigesetzt. Diese können infektiös sein, wenn die Sängerin bzw. der Sänger virusinfiziert ist. Um diesem Infektionsrisiko zu begegnen, ist bis zum 31.01.2021 in geschlossenen Räumlichkeiten nur Einzelvortrag unter Einhaltung folgender Sicherheitsmaßnahmen möglich:
Abstand:
- Mindestabstand von 3 Metern;
- gegebenenfalls zusätzlicher Schutz durch die Nutzung durchsichtiger Plexiglasscheiben oder mit Folie bespannter Rahmen sowie einer Mund-Nase-Bedeckung;
Probenraum:
- Proben in möglichst großen, hohen Räumen oder falls möglich im Freien.
- sehr gute Durchlüftung der Räumlichkeiten;
- Probenintervall maximal 30 Minuten, danach Lüftungspause;
- Platzierung im Raum möglichst nicht im direkten Luftstrom des anderen.
Außerdem:
- Kombination von Gesang und Bewegung/Tanz konsequent unterlassen;
- reduzierte Einsingübungen;
- keine Stücke mit Schwerpunkten auf Explosivlauten (z. B. Beat-Boxing,
- Begleitelemente in Rock/Pop/Jazz).
(4) Kooperationen mit außerschulischen musikalischen Partnern
Kooperationsprojekte mit außerschulischen Partnern wie Musikschulen oder Kulturinstitutionen sind unter Einhaltung des aktuell geltenden Hygieneplans möglich.
(5) Schulische Ensembles, Arbeitsgemeinschaften, Wahlunterricht und
Wahlpflichtunterricht sowie Gesangs- und Instrumentalklassen in Musik sind unter Einhaltung des aktuell geltenden Hygieneplans möglich.
(6) Fachpraktische Abiturprüfung im Fach Musik
Fachpraktische Abiturprüfungen im Fach Musik sind mit Blick auf die positiven Erfahrungen im Abiturdurchlauf 2020 unter Einhaltung des aktuell geltenden Hygieneplans möglich.
(7) Schulische Konzerte, musikalische Umrahmung schulischer Veranstaltungen
Schulische Konzerte und musikalische Umrahmungen schulischer Veranstaltungen
sind unter Einhaltung des aktuell geltenden Hygieneplans möglich.
(8) Darüber hinaus wird empfohlen, die vielen digitalen musikalischen Angebote – wie beispielsweise des Klangkörpers des Hessischen Rundfunks – für den Unterricht zu nutzen.
Beratung
Weitere Beratung und Information zur Durchführung von Musikunterricht und außer-unterrichtlichen musikalischen Angeboten an Schulen erfolgt über das Büro Kulturelle Bildung (https://kultur.bildung.hessen.de/kontakt.html), die Landes- und Programmkoordination Musik oder über die Fachberaterinnen und Fachberater Kulturelle Bildung an den Staatlichen Schulämtern.
Sport
Sportunterricht sowie außerunterrichtliche Sportangebote in allen Jahrgangsstufen dürfen unter Einhaltung von bestimmten Schutzmaßnahmen stattfinden. Wichtig ist hier, dass eine klare Priorisierung beim Einsatz der Lehrkräfte angegeben ist.
Der Hygieneplan Corona für die Schulen in Hessen sieht vor, dass Sportunterricht sowie außerunterrichtliche Sportangebote in allen Schulformen und in allen Jahrgangsstufen unter Einhaltung von bestimmten Schutzmaßnahmen stattfinden dürfen.
Bewegungsfördernde Elemente sind im Unterricht aller Fächer und in den Pausen
möglich.
Vorgaben und Empfehlungen
(1) In Ergänzung zum genannten Hygieneplan gilt:
- Schülerinnen, Schüler und Studierende, die bei einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus aufgrund einer vorbestehenden Grunderkrankung oder Immunschwäche dem Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs ausgesetzt wären, sind von der Teilnahme am praktischen Teil des Sportunterrichts sowie an außerunterrichtlichen schulischen Sportangeboten befreit.
- Der Sportunterricht, einschließlich des Schwimmunterrichts, findet im geregelten Klassen- oder Kurssystem der Schule statt.
- Außerunterrichtliche Sportangebote finden in festen Lern- oder Trainingsgruppen wie zum Beispiel Arbeitsgemeinschaften oder Sportgruppen aus den Landesprogrammen „Schule & Verein“ sowie „Talentsuche-Talentförderung“ – einschließlich fester schulübergreifender Gruppen – statt.
- Jeder Gruppe wird innerhalb der Sportstätte ein festgelegter Bereich zugewiesen, die Gruppen dürfen sich nicht mischen.
- Sportunterricht und außerunterrichtlicher Schulsport sind in allen Inhaltsfeldern mit Ausnahme des Inhaltsfeldes „Mit und gegen den Partner kämpfen – Ringen und Raufen“ gemäß den Kerncurricula Sport möglich.
- Direkte körperliche Kontakte sind auf das sportartspezifisch notwendige Maß zu reduzieren.
- Unterricht und Angebote im Freien sind aufgrund des permanenten Luftaustausches zu favorisieren.
- Feiluftaktivitäten sind aufgrund des permanenten Luftaustausches zu bevorzugen.
- Bei der Nutzung von Geräten ist auf die Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln besonders Wert zu legen.
- Begegnungen von Gruppen im oder vor dem Umkleidebereich sind ebenso wie Warteschlangen beim Zutritt zur Sportstätte zu vermeiden.
- Der Aufenthalt in den Umkleidekabinen ist so zu organisieren, dass dieser nur kurz stattfindet. Der Mund-Nase-Schutz ist beim Umkleiden zu tragen.
- Sofern die Umkleidekabine nicht zur Aufbewahrung von Kleidungsstücken oder Gegenständen benötigt wird, ist diese nach Benutzung gründlich zu lüften.
- Begegnungen von Gruppen im oder vor dem Umkleidebereich sind ebenso wie Warteschlangen beim Zutritt zur Sportstätte zu vermeiden.
(2) Wettbewerbe:
- Im Sinn einer weiteren schrittweisen Öffnung des Schulsports können innerschulische schulsportliche Wettbewerbe stattfinden.
- Die schulübergreifenden schulsportlichen Wettbewerbe werden bis zum 31. Januar 2021 ausgesetzt, um zu verhindern, dass Infektionen von außen in die Schulen hineingetragen werden und Infektionsketten nicht mehr nachvollzogen werden können.
(3) Schulleitungen können in Abstimmung mit der Sportfachkonferenz weitere Maßnahmen beschließen.
(4) Darüber hinaus wird empfohlen, die sportartspezifischen Übergangsregelungen von den jeweiligen Sportfachverbänden im Deutschen Olympischen Sportbund als Orientierung zu nutzen:
https://www.dosb.de/medien-service/coronavirus/sportartspezifische- uebergangsregeln/
Hinweise zur Sportstättennutzung
Sportunterricht ist auf allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, die der Schule durch den zuständigen Schulträger zugewiesen werden, zulässig. Dies gilt auch im öffentlichen Raum. Besondere Hygienekonzepte der Betreiber der Sportstätten und Schwimmbäder sind zu beachten. Zum Schutz der Schülerinnen und Schüler gelten die jeweils strengeren Regelungen.
Beratung
Weitere Beratung und Information zur Durchführung von Sport- und Bewegungsangeboten werden durch die Zentrale Fortbildungseinrichtung für Sportlehrkräfte des Landes (ZFS) (https://zfs.bildung.hessen.de/) sowie durch die Schulsportkoordinatorinnen und -koordinatoren an den Staatlichen Schulämtern gegeben.
Reinigung
Die Reinigung von Turnhallen erfolgt arbeitstäglich durch feuchtes Wischen. Bei einer Kontamination der Flächen bzw. Materialien ist eine Desinfektion mit einem Mittel der VAH-Liste durchzuführen. Nass- bzw. Duschbereiche sind täglich zu reinigen und mit einem Desinfektionsmittel (VAH-Liste) zu desinfizieren.