Unterrichtsbetrieb
nach den Osterferien
Jahrgang 5 und 6
Für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 und 6, die im Präsenzunterricht sind, gibt es eine Testpflicht. Dazu wird eine Einwilligungserklärung der Eltern benötigt.
Die Teilnahme am Präsenzunterricht und an der Notbetreuung ist ab 19.04.2021 nur möglich ist, wenn ein negatives Testergebnis vorliegt, welches nicht älter als 72 Stunden ist. Das bedeutet, dass alle Schülerinnen und Schüler, die keinen Test vorweisen können bzw. diesen nicht in der Schule machen, zu Hause im Distanzunterricht beschult werden.
Der Test kann in der Schule gemacht werden oder oder in einer der Teststellen (Bürgertest) mit schriftlichem Nachweis außerhalb der Schule. Beide Angebote sind kostenfrei. Ein zuhause durchgeführter Selbsttest reicht allerdings als Nachweis nicht aus.
Schülerinnen und Schüler können durch ihre Eltern von der Teilnahme an der Präsenzbeschulung schriftlich abgemeldet werden. Weitere Informationen zu den Selbsttests findet man hier: https://www.elisabethenschule.de/eli-news-lesen/items/durchfuehrung-von-antigen-selbsttests.html
Die Zuordnung zu den Lerngruppen A und B bleibt wie vor den Osterferien bestehen. Die Zuordnung der Präsenztage zu den Lerngruppen A und B sieht nach den Osterferien für die nächsten vier Wochen wie folgt aus:
Kalenderwoche |
Mo |
Di |
Mi |
Do |
Fr |
16 19.04.- 23.4.2021 |
19.04. |
20.04. |
21.04. |
22.04. |
23.04. |
A |
B |
A |
B |
A |
|
17 26.4.- 30.4.2021 |
26.04. |
27.04. |
28.04. |
29.04 |
30.04 |
B |
A |
B |
B |
A |
|
18 03.5.-07.5.2021 |
03.05. |
94.05. |
05.05. |
06.05. |
07.05. |
A |
B |
A |
B |
A |
|
19 10.5.- 14.5.2021 |
10.05. |
11.05. |
12.05. |
13.05. |
14.05. |
B |
A |
B |
Feiertag |
bewegl. Ferientag |
Kleine Stundenplanänderungen waren aufgrund geänderter Rahmenbedingungen erforderlich. Daher gibt es neue Stundenpläne, die in WebUntis und im Schulportal eingesehen werden können.
Abitur
Das Abitur findet wie geplant statt. Alle Prüflinge erhalten vor jeder Prüfung die Möglichkeit eines freiwilligen Selbsttests. Schülerinnen und Schüler, die diesen nicht machen möchten, können auch an der Prüfung teilnehmen. Sie müssen dann jedoch eine medizinische Maske tragen.
Weitere Informationen
Alle Informationen findet man auf der Homepage des Hessischen Kultusministeriums: