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Antigen-Selbsttest in der Schule

Es gibt ab dem 2. Schulhalbjahr 2021/2022 gibt es einen neuen Antigen-Schnelltest an der Schule.

Grundlage

Seit dem Ende der Osterferien im Schuljahr 2020/21 gilt an allen hessischen Schulen für die Teilnahme am Präsenzunterricht und an sonstigen regulären Präsenzveranstaltungen eine Nachweispflicht, dass keine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus vorliegt. Diesen Nachweis erbringen die Schülerinnen und Schüler seitdem regelmäßig, indem sie sich in den Schulen selbst testen oder sich bei Bürgerteststellen testen lassen.

Informationen zum Antigen-Selbsttest

Zu einer Änderung wird es zum 2. Schulhalbjahr 2021/22 kommen. Bislang wurden die Schulen mit Antigen-Selbsttests der Firma Siemens Healthineers versorgt. Im zweiten Schulhalbjahr wird nunmehr ein neuer Test zum Einsatz kommen, der „COVID-19 Antigen Rapid Test Kit (Swab)" der Firma Safecare Biotech. Auch dieser wurde hinsichtlich seiner Wirksamkeit vom Paul-Ehrlich-Institut evaluiert und verfügt über eine CE-Zertifizierung. Er wird in einer Verpackungseinheit zur Verfügung gestellt, die fünf Tests enthält. Der Test ist nach den bisherigen Erfahrungen und vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnissen gut dazu geeignet, auch die Omikron-Variante zu erkennen. Obwohl die Unterschiede in der Testdurchführung nur geringfügig sind

Die Durchführung des neuen Antigen-Selbsttests unterscheidet sich wenig von der Durchführung der bisher verwendeten Antigen-Selbsttests.

Die Lehrkräfte werden die geringfügigen Unterschiede in der Testdurchführung mit allen Schülerinnen und Schülern einüben. Bitte besprechen Sie schon vorab mit Ihrem Kind dass es zu geringfügigen Änderungen bei der Testdurchführung kommen wird. Eine Kurzanleitung hilft dabei.

Derzeit werden mindestens drei Testungen pro Woche durchgeführt.

Testheft

Den Schülerinnen und Schülern wird mit Beginn des Schuljahres 2021/22 von der Schule ein Testheft zur Verfügung gestellt, mit dem sie sich die Durchführung eines Antigen-Selbsttests in der Schule und damit die regelmäßige Teilnahme an einem verbindlichen Schutzkonzept der Schule von ihrer Lehrkraft bestätigen lassen können.

Die Schülerinnen und Schüler können das Testheft mit sich führen und sich nach einer Testdurchführung von der beaufsichtigenden Lehrkraft mittels Unterschrift oder Paraphe (verkürztes Namenszeichen) das negative Testergebnis bestätigen lassen. Auch die zertifizierten Bürgerteststellen können zusätzlich zum festgelegten Testnachweis Eintragungen im Heft vornehmen, um die für die Teilnahme am Präsenzunterricht notwendige Corona-Testung zu dokumentieren. Ebenso ist es möglich, dass einer Lehrkraft ein aktueller Testnachweis einer zertifizierten Teststelle vorgelegt wird, den sie dann im Testheft bestätigen kann.

Die Vorlage dieses Testhefts in Kombination mit einem Schülerausweis, Kinderreisepass oder Personalausweis hat unterschiedliche Nutzen, die hier nachgelesen werden können:

Die Nutzung des Testhefts ist für alle Schülerinnen und Schüler selbstverständlich freiwillig. Sollte eine Schülerin oder ein Schüler vom Testheft keinen Gebrauch machen wollen, wird das Erfüllen der Testpflicht bei Ungeimpften und Nicht-Genesenen wie bisher separat geprüft und dokumentiert.

Viele Fragen zum Testheft werden hier beantwortet.

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