Hinweise des HKM
Schriftliches Abitur
Versäumt ein Prüfling den Haupttermin durch Krankheit oder aus anderen wichtigen Gründen, so erhält er die Möglichkeit, die Prüfung am Nachtermin vom 23. April bis 07. Mai 2020 nachzuholen.
Für den Fall, dass es zur Schließung von Schulen kommen sollte, hat das Hessische Kultusministerium entsprechende planerische Vorsorge getroffen. Es wird nach derzeitigem Stand jedoch davon ausgegangen, dass die Abiturprüfungen im Landesabitur 2020 ordnungsgemäß durchgeführt werden können. Wenn in den nächsten Wochen unerwartet viele Fälle von Neuinfektionen auftreten sollten, erhalten die Schulen weitere Informationen.
Während des Prüfungszeitraums ist für die Schulleitungen eine gesonderte Hotline für eventuell kurzfristig auftretende dingliche Fragen zu den Auswirkungen auf die Abiturprüfungen durch das neuartige Coronavirus geschaltet.