Aktuelle Termine

Aktuelle Informationen zum

Schul- und Unterrichtsbetrieb ab 4.4.22

Wir haben aus dem Hessischen Kultusministerium aktuelle Informationen zum Schul- und Unterrichtsbetrieb ab Mo, 4.4.22 erhalten. Bis zu den Osterferien stehen – abgesehen von der bundesrechtlich vorgegebenen Aufhebung der Maskenpflicht – keine größeren Veränderungen im Schul- und Unterrichtsbetrieb an.

Es gelten ab Mo, 04.04.2022, folgende Änderungen:

  • Keine Maskenpflicht mehr in den Schulen, also auch nicht mehr auf den Fluren und Gängen. Das freiwillige Aufsetzen einer Maske bleibt selbstverständlich möglich. Darüber entscheidet jede und jeder Einzelne für sich selbst. Nach einem Infektionsfall in der Klasse oder einer Lerngruppe wird das Maskentragen insbesondere im Unterrichtsraum empfohlen.
  • Der Testrhythmus von drei verpflichtenden Testungen pro Woche für nicht geimpfte und nicht genesene Schülerinnen und Schüler sowie nicht geimpfte und nicht genesene Lehrkräfte bleibt zunächst bestehen. Die bisherigen Ausnahmen von der Testpflicht gelten fort. Geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler sowie geimpfte und genesene Lehrkräfte können sich freiwillig testen.
  • Bei einem Infektionsfall in der Klasse oder einer Lerngruppe werden in der betreffenden Woche tägliche Tests empfohlen.
  • Bis zum Freitag, den 29. April 2022, werden die in der Schule erfolgten Testungen weiter in das Testheft eingetragen.
  • Bis zum Freitag, den 29. April 2022, ist es möglich, Schülerinnen oder Schüler von der Teilnahme am Präsenzunterricht abzumelden. Dies ist für einzelne Tage oder einzelne schulische Veranstaltungen nicht zulässig.

Es ist für die Zeit ab Mo, 02.05.2022, Folgendes geplant.

Die Planungen für den Zeitraum ab Montag, den 2. Mai 2022, sind aufgrund einer nicht planbaren pandemischen Lage noch mit Unsicherheiten verbunden.

  • Die Testpflicht wird auch in den Schulen ab Mo, 2.5.22, evtl. aufgehoben. Allen Schülerinnen und Schülern sowie dem Personal werden wöchentlich zwei Tests für die freiwillige Testung zu Hause zur Verfügung gestellt. Diese Tests erhält man in den Schulen.
  • Es entfällt die Möglichkeit, Schülerinnen und Schüler vom Präsenzunterricht abzumelden. Bislang abgemeldete Schülerinnen und Schüler nehmen wieder am Präsenzunterricht teil. Davon ausgenommen werden können auf Antrag Schülerinnen und Schüler, die selbst oder bei denen Angehörige ihres Haushalts im Fall einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus aufgrund einer ärztlich bestätigten Vorerkrankung oder Immunschwäche dem Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs ausgesetzt wären.
  • Für Anfang Mai 2022 ist außerdem geplant, einen neuen Hygieneplan 10.0 in Kraft zu setzen. Sonderregelungen für den Pausen- oder Ganztagsbetrieb sollen nach jetzigem Planungsstand wegfallen.
  • Einschränkungen für die Fächer Sport und Musik sollen mit dem Hygieneplan 10.0 weitestgehend aufgehoben werden.

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