Aktuelle Termine

Neue aktuelle Informationen zum

Schul- und Unterrichtsbetrieb ab 2.5.22

Wir haben heute aus dem Hessischen Kultusministerium neue Informationen zum Schul- und Unterrichtsbetrieb ab Mo, 2.5.22 erhalten.

Wegfall der Testpflicht

Ab Montag, den 2. Mai 2022, entfällt die Pflicht zur Vorlage eines negativen Testnachweises zur Teilnahme am Präsenzunterricht für nicht vollständig geimpfte und nicht genesene Personen. Der Wegfall der Testpflicht gilt auch im Falle einer bestätigten Infektion in einer Klasse oder Lerngruppe. Mit dem Wegfall der Pflicht zum Nachweis einer Negativtestung entfällt auch das Testheft.

 

Kostenfreie Tests zur freiwilligen Testung zuhause

Um Schülerinnen und Schülern auch nach Wegfall der Testpflicht eine Testmöglichkeit anzubieten, stellt das Land Hessen allen Schülerinnen und Schülern bis zu den Sommerferien 2022 weiterhin Antigen-Selbsttests zur Verfügung, mit denen sie sich im häuslichen Umfeld und damit außerhalb der Schulzeit testen können.

Die Schulen geben den Schülerinnen und Schülern dazu Antigen-Selbsttests in 5er-Verpackungen aus, die mit nach Hause genommen werden. Die Tests sollen zu Hause unter Beachtung der Packungsbeilage gelagert und durchgeführt werden; bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern sollen Erwachsene die Testung beaufsichtigen oder unterstützen.

Die den Packungen beiliegende Gebrauchsanweisung ist zu beachten. Eine vereinfachte Kurzanleitung findet man unter https://kultusministerium.hessen.de/sites/kultusministerium.hessen.de/files/2022-02/kurzanleitung_antigen-selbsttest_-_safecare_biotech.pdf.

Die Inanspruchnahme dieser Angebote ist selbstverständlich freiwillig. Schülerinnen und Schüler dürfen davon Gebrauch machen, müssen dies aber nicht. Sollten Sie wünschen, dass Ihrem Kind oder Ihnen als volljähriger Schülerin oder volljährigem Schüler keine Tests ausgehändigt werden, teilen Sie dies bitte der Schule mit, die dann entsprechend auf eine Testausgabe verzichtet. 

Die erste Testausgabe erfolgt am Freitag, 29.04.2022, durch die Lehrkräfte in den Klassen und Tutorgruppen.

Verkürzung der Absonderungspflicht

Mit Wirkung zum 29. April 2022 wird die Zeit der Absonderung für mit dem SARS-CoV-2-Virus infizierte Personen von bisher zehn auf nun fünf Tage verkürzt.

Falls Krankheitssymptome für COVID-19 aufgetreten sind, soll die Isolation eigenverantwortlich fortgesetzt werden, bis mindestens 48 Stunden lang keine Krankheitssymptome für COVID-19 mehr bestehen.

Deshalb sind Schülerinnen oder Schüler, die die Isolation eigenverantwortlich fortsetzen, in den ersten 48 Stunden nach dem Abklingen der Krankheitssymptome von der Pflicht zur Unterrichtsteilnahme befreit. Wenn die Schule einen Distanzunterricht organisiert, haben diese Schülerinnen und Schüler in diesen 48 Stunden daran teilzunehmen. Das Ihnen zur Verfügung gestellte Ablaufschema zu den Quarantäneregelungen wird an die Änderungen angepasst und auf unserer Internetseite eingestellt werden.

Befreiung vom Präsenzunterricht

Ab Montag, 2. Mai 2022, entfällt die Möglichkeit, dass Eltern ihre Kinder bzw. dass volljährige Schülerinnen und Schüler sich voraussetzungslos vom Präsenzunterricht abmelden können.

Schülerinnen und Schüler können von der Teilnahme am Präsenzunterricht ausnahmsweise dann mittels ärztlichem Attest befreit werden, wenn sie selbst oder Angehörige ihres Haushalts im Fall einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus aufgrund einer ärztlich bestätigten Vorerkrankung oder Immunschwäche dem Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs ausgesetzt wären.

Maskenpflicht

Keine Maskenpflicht mehr in den Schulen, also auch nicht mehr auf den Fluren und Gängen. Das freiwillige Aufsetzen einer Maske bleibt selbstverständlich möglich. Darüber entscheidet jede und jeder Einzelne für sich selbst. Nach einem Infektionsfall in der Klasse oder einer Lerngruppe wird das Maskentragen insbesondere im Unterrichtsraum empfohlen.

Sport- und Musikunterricht

Sport- und Musikunterricht können wieder ohne Einschränkungen stattfinden.

Abstandregelungen

Der Mindestabstand wird aufgehoben, lerngruppenübergreifender AG-Angebote sind wieder in allen Fällen möglich, Sonderregelungen für den Pausenbetrieb sind nicht mehr erforderlich.

Hygieneregeln

Folgende Hygiene- und Schutzmaßnahmen gelten weiterhin:

  • regelmäßiges Händewaschen (Händewaschen mit Seife für 20 bis 30 Sekunden)
  • Einhaltung der Husten- und Niesetikette (Husten oder Niesen in die Armbeuge oder in ein Taschentuch)
  • möglichst wenig Körperkontakt (z. B. persönliche Berührungen, Umarmungen, Händeschütteln), sofern sich der Körperkontakt nicht aus unterrichtlichen oder pädagogischen Notwendigkeiten ergibt

Lüftung

Klassenräume sollen regelmäßig gelüftet werden. Während des Unterrichts wird alle 20 Minuten gelüftet. Alle Fenster müssen weit geöffnet werden (Stoßlüften). Daher ist bei kalten Außentemperaturen im Winter ein Lüften von ca. 3-5 Minuten ausreichend. An warmen Tagen muss länger gelüftet werden (ca. 10-20 Minuten). Bei heißen Wetterlagen im Hochsommer, wenn die Lufttemperaturen außen und innen ähnlich hoch sind, sollten die Fenster durchgehend geöffnet bleiben. Zudem soll über die gesamte Pausendauer gelüftet werden, auch während der kalten Jahreszeit.

Schulfahrten

Für Schulfahrten gelten die Vorgaben am Zielort.

Schulveranstaltungen

Schulveranstaltungen (z. B. Veranstaltungen der Schülervertretung, Ausflüge) sind – soweit pädagogisch in dieser herausfordernden Zeit erforderlich und schulorganisatorisch vertretbar – zulässig. Dabei ist § 1 Abs. 1 und 3 Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung (CoBaSchuV) in der jeweils geltenden Fassung

Hygieneplan 10.0

Das Hessische Kultusministerium hat den Hygieneplan 10.0 veröffentlicht, der ab 02.05.2022 gilt.

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