Geänderter Ablauf
Staatsexamensprüfungen
Es gab eine Änderung der Verordnung zur Durchführung des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes, damit die 2. Staatsexamensprüfungen auch ohne Lerngruppen in dieser schwierigen Zeit durchgeführt werden können. Schließlich werden neue Lehrkräfte mit abgeschlossenem Examen ab dem Schuljahr 2020/21 benötigt.
Die unterrichtspraktische Prüfungen (kurz: Lehrproben genannt) werden wegen des eingeschränkten Unterrichtsbetriebs infolge der Corona-Virus-Pandemie nicht durchgeführt.
An die Stelle der unterrichtspraktischen Prüfungen tritt ein Kolloquium, in dem die Referendar*innen mit dem Prüfungsausschuss mündlich die Lehrprobenentwürfe, die zu jeder Unterrichtsstunde erstellt werden müssen, eingehend erörtern. Dabei finden die planerischen Überlegungen, fachliche Aspekte und die methodische Umsetzung auch im Hinblick auf einen möglichen Medieneinsatz Berücksichtigung.
Den Zeitraum, wie lange diese Regelung dauert, legt die Hessische Lehrkräfteakademie durch einen Erlass fest.
Wir wünschen unseren Referendarinnen und Referendaren viel Erfolg für ihre geänderte Prüfung - leider ohne Schülerinnen und Schüler.