Aktuelle Termine

Ab Mo, 02.11.2020, ausgelöst

Stufe 2 "Eingeschränkter Regelbetrieb"

Aufgrund des großen Infektionsgeschehens und der hohen 7-Tage Inzidenz hat das Gesundheitsamt der Stadt Frankfurt am Main die Stufe 2 "Eingeschränkter Regelbetrieb" gemäß Anlage 1 des Hygieneplans 6.0 des Hessischen Kultusministeriums für die Schulen auf dem Gebiet der Stadt Frankfurt am Main für die Zeit bis 15.11.2020 ausgelöst.

Das Hessische Kultusministerium hat einen Leitfaden für den Schulbetrieb unter Corona-Bedingungen vorgelegt, in dem vier (gestufte) Szenarien vorgestellt werden, die auf unterschiedliche Einschränkungen des Präsenzunterrichts entsprechend der Entwicklung des Verlaufs der Corona-Pandemie vorbereiten:
Stufe 1 – angepasster Regelbetrieb, in dem wir seit den Herbstferien unterrichtet haben,
Stufe 2 – eingeschränkter Regelbetrieb, in dem wir ab sofort unterrichten werden, 
Stufe 3 – Wechselmodell (Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht)
Stufe 4 – Distanzunterricht

Da Vieles schon vorsorglich aus der Stufe 2 an der Elisabethenschule umgesetzt ist, ändert sich nicht viel:

AGs und Förderunterricht
Ab einschließlich Stufe 2 „Eingeschränkter Regelbetrieb“ werden keine AGs und kein Förderunterricht mehr im Präsenzunterricht angeboten, die klassen- oder jahrgangsübergreifend organisiert sind. Klassen- und/der jahrgangsübergreifender AG- oder Förderunterricht werden so organisiert, dass

  • nur Schüler/innen einer Klasse daran am Präsenzunterricht teilnehmen oder
  • Distanzunterricht stattfindet oder
  • der Unterricht ausgesetzt wird, solange die Schule nicht mehr in Stufe 1 „Angepasster Regelbetrieb“ arbeiten kann.

Ganztagsangebot
Kaleidoskop e.V. prüft derzeit mit dem Stadtschulamt, was für das Ganztagsangebot folgt. Die betroffenen Eltern werden entsprechend informiert.

Intensivklasse
Ab einschließlich Stufe II finden keine Hospitationen von Intensivklassenschülerinnen und -schülern in Regelklassen mehr statt. Die Teilintegration von Intensivklassenschülerinnen und -schülern in den Regelklassen muss für diese Zeit ausgesetzt werden.

Herkunftssprachlicher Unterricht
Der herkunftssprachliche Unterricht, sofern er schulübergreifend organisiert ist, kann bis zum Ende des ersten Halbjahres nicht als Präsenzunterricht angeboten werden. Er wird in Form von Distanzunterricht organisiert.

 

Alle Regelungen können hier im Original abgerufen werden:

 

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