Aktuelle Termine

Wir freuen uns auf Euch

Unterrichtsbeginn Q2

Am Montag, 27.04.2020, beginnt der Unterricht der Q2 in der Elisabethenschule. Der Unterricht erfolgt nach gesondertem Stundenplan. Dieser entspricht nicht dem regulären Stundenplan, der in WebUntis abgebildet wird! Die Schülerinnen und Schüler haben über ihre Tutorinnen die Information erhalten, wann und in welchem Raum sie am Montag erscheinen sollen.

Wir freuen uns, Euch mitteilen zu können, dass der Unterricht der Q2 wieder ab Montag, 27. April 2020 beginnen kann. Und zwar mit zwei Stunden Unterricht bei Euren Tutoren und Tutorinnen wie folgt um 9.00 Uhr bis 10.45 Uhr oder um 11.15 Uhr bis 13.00 Uhr:

Tutorkurs Raum
PW 3.07
JUR 2.07
MEZ 2.05
MCI (BON) 0.01
LER1 1.02
BON2 1.02

Eure Tutorinnen und Tutoren teilen Euch bis Sonntag über die Schulcloud bzw. andere im Tutorkurs genutzte Kommunikationskanäle mit, in welcher Gruppe Ihr seid und wann Euer Unterricht beginnt.

Nach der schweren Zeit der letzten sechs Wochen soll der Unterricht gemeinsam in der Tutorgruppe begonnen werden.

Ministerpräsident Volker Bouffier und Kultusminister Alexander Lorz haben den Beschluss zum Schulbeginn bereits am Donnerstag, 16.04.2020, in Wiesbaden auf einer gemeinsamen Video-Pressekonferenz bekannt gegeben.

Für die Schülerinnen und Schüler des Kurshalbjahres Q2 werden die jeweiligen Leistungskurse und die Grundkurse in den Pflichtprüfungsfächern Deutsch und Mathematik ab Montag, 27.04.2020, unterrichtet, d.h. in den Leistungskursen fünfstündig, in den Grundkursen in den Fächern Deutsch und Mathematik vierstündig. Alle anderen Fächer werden nicht im Präsenzunterricht unterrichtet.

Mit Blick auf die Entwicklung der Sachlage und unter der Voraussetzung, dass sich die beschriebene Vorgehensweise bewährt, soll in einem nächsten Schritt ein sukzessiver Einbezug weiterer Fächer erfolgen.

Die Corona-Krise ist jedoch leider noch nicht beendet und die hohen Anforderungen des Infektionsschutzes (Einhaltung der Abstandsgebote, hygienische Maßnahmen) gelten weiterhin und sind auch beim Schulbesuch unbedingt zu berücksichtigen.

Schülerinnen und Schüler, die bei einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus dem Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs ausgesetzt sind, sind vom Schulbetrieb weiter befreit. Gleiches gilt für Schülerinnen und Schüler, die mit Angehörigen einer Risikogruppe in einem Haushalt leben. Bitte gebt sofort Eurer Tutorin bzw. Eurem Tutor Bescheid, wenn dies bei Euch der Fall ist.

Schülerinnen und Schüler, die erkältungsähnliche Symptome haben oder Kontakt mit einer Person hatten, die an Corona erkrankt ist, informieren sofort über ihre Tutorin oder ihren Tutor die Schule und setzen mit dem Schulbesuch aus, bis sie durch die Tutorin oder den Tutor eine Rückmeldung erhalten haben.

Um die Sicherheit aller in der Schule zu gewährleisten, führt die Schulleitung in Rücksprache mit dem Personalrat und dem Schulelternbeirat eine allgemeine Maskenpflicht ein. D.h. im Schulgelände besteht Maskenpflicht. Wenn Ihr an den Euch zugewiesenen Plätzen in den Unterrichtsräumen sitzt, kann gegebenenfalls in Rücksprache mit der Lehrkraft die Maske abgenommen werden, da in den Unterrichtsräumen der Mindestabstand von 1,5 m gewährleistet werden kann.

Für die Bevölkerung empfiehlt das Robert-Koch-Institut (RKI) das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in bestimmten Situationen im öffentlichen Raum. Das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung kann ein zusätzlicher Baustein sein, um die Ausbreitungsgeschwindigkeit von COVID-19 in der Bevölkerung zu reduzieren – allerdings nur, wenn weiterhin Abstand (mind. 1,5 m) von anderen Personen, Husten- und Niesregeln und eine gute Händehygiene eingehalten werden. Das gilt insbesondere für Situationen, in denen mehrere Menschen in geschlossenem Räumen zusammentreffen und sich dort länger aufhalten.

Wenn Ihr keine Maske habt, könnt Ihr diese für 2,00 Euro am ersten Tag bei Euren Tutorinnen und Tutoren erhalten. Bitte eine 2 Euro-Münze mitbringen.

Auch in und außerhalb der Schule und in den Unterrichtsräumen müsst Ihr darauf achten, einen Mindestabstand von 1,5 Metern in allen Richtungen zu anderen Personen einzuhalten. Ebenso wird die Gruppengröße in der Regel 15 Schülerinnen und Schüler nicht übersteigen. Das bedingt organisatorische Änderungen, die Ihr in der ersten Stunde am Montag, 27.04.2020, mitgeteilt bekommt.

Beachtet weiterhin alle Maßnahmen des schulischen Corona-Hygieneplans, den ihr erhaltet. Alle Hygienemaßnahmen und Abstandregeln sind insbesondere auch im Umgang mit Mitschülerinnen und Mitschülern in der Schule zu beachten. Denkt auch daran, dass Euer Smartphone durch das häufige Berühren mit den Fingern eine Gefahr der Übertragung von Infektionen darstellt. Lasst es besser zu Hause und nehmt es nicht mit in die Schule. Wascht Euch regelmäßig in der Schule die Hände und vor allem dann, wenn Ihr nach Hause kommt. Berührt Klinken eher mit dem Arm als mit der Hand.

Das Beratungsteam der Elisabethenschule, Frau Bauder (bau[at]elisabethenschule.net), Herr Chakiath, cha[at]elisabethenschule.net, Herr Fischer, fck@elisabethenschule.net, Frau Jurcevic, jur[at]elisabethenschule.net, Frau Liebenau, lb[at]elisabethenschule.net und Frau Dr. Rödel, roe[at]elisabethenschule.net steht Euch neben Euren Tutorinnen und Tutoren und Fachlehrkräften sowie der Studienleiterin, Frau Albrecht-Sherzay (alb{at]elisabethenschule.net), wie immer jederzeit zur Verfügung, wenn Ihr Beratungsbedarf habt.

Unsere Schulsozialpädagogin, Frau Bauder, wird am 1. Schultag zur Beratung zur Verfügung stehen. Ihr könnt per Telefon (212-42855) oder Mail (BAU[at]elisabethenschule.net) einen Termin vereinbaren. Wir stehen Euch bei privaten und/oder schulischen Problemen zur Seite.

Es gibt auch externe Beratungsangebote, die Ihr nutzen könnt: http://elisabethenschule.net/eli-news-lesen/items/hilfsangebote-fuer-kinder-und-jugendliche.html

Hinsichtlich der Bewertung der unterrichtsersetzenden Lernsituationen ist geregelt, dass nach Wiederaufnahme des Unterrichts keine Bewertung des Wissens und der Kompetenzen, die Ihr Euch in der Zeit der Freistellung vom Unterricht angeeignet habt, im Sinne einer Leistungsbewertung erfolgt. Notwendig ist aber, dass die Lehrkräfte nach der Wiederaufnahme des Unterrichts Eure Lernstände ermitteln und die Inhalte der Lernangebote aus dieser Zeit aufgreifen. Nach der vertieften Behandlung im regulären Unterricht können diese Inhalte zu einem geeigneten Zeitpunkt auch Gegenstand von Leistungsnachweisen werden und einer Leistungsbewertung unterliegen. Ebenso ist es aus pädagogischen Erwägungen für die Lehrkraft möglich, besondere Leistungen von Euch positiv zu berücksichtigen.

Viele weitere Hinweise erhaltet Ihr durch Eure Tutorinnen und Tutoren. Sie beantworten auch Eure Fragen.

Wir wünschen Euch einen guten Start in die Schule nach der Zeit der Schulschließung und weiterhin viel Erfolg und vor allem Euch und Euren Familien und allen Euren Freundinnen und Freunden Gesundheit. Wir alle können dazu ein Stück beitragen, indem wir auf Abstands- und Hygieneregeln streng achten. Bitte haltet Euch daran!

Viele Grüße

Stefan Neureiter                                        Ute Albrecht-Sherzay
Schulleiter                                                Studienleiterin

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