Aktuelle Termine

Ab Mo, 22.03.2021

Wechselunterricht auch ab Klasse 7

Das Hessische Kultusministerium hat eben (Di, 09.03.2021) die Schulen über die geplanten nächsten Öffnungsschritte informiert.

Wechselunterricht

Ab Montag, 22. März 2021, findet auch für die Jahrgangsstufen ab Klasse 7 landesweit Wechselunterricht (Stufe 3 „Leitfaden zum Schulbetrieb 2020/21“) statt. Jede Schülerin/jeder Schüler soll an mindestens einem Tag pro Woche Präsenzzeit in der Schule haben.
Der Wechselunterricht für die Jahrgangsstufen 5 und 6 mit dem Angebot einer Notbetreuung wird unverändert fortgeführt.
Die Q4 wird weiterhin grundsätzlich in Präsenz unterrichtet.

Der Wechselunterricht findet in der Regel in geteilten Klassen und Kursen statt.

Leistungsbewertung

Die Präsenzzeit der Jahrgänge 7 bis E2 in der Schule vor den Osterferien dient ausdrücklich nicht der Erbringung verbindlicher schriftlicher Leistungsnachweise.

Vielmehr möchten wir den Schülerinnen und Schülern nach den vielen Wochen des Distanzunterrichts die schrittweise Rückkehr in einen geregelten Präsenzunterricht ermöglichen. 

Die zurückliegende Zeit für alle sehr anstrengend. Das Hessische Kultusministerium hat daher Hinweise zusammengestellt, die zur Bewältigung dieser besonderen und zum Teil schwierigen Situation beitragen können: https://kultusministerium.hessen.de/schulsystem/umgang-mit-corona-schulen/fuer-eltern/hinweise-und-hilfe-fuer-eltern.

Testungen

Der Wechselunterricht wird weiterhin durch wöchentliche anlasslose Tests für Lehrkräfte und schulisches Personal begleitet. Hinzu kommen laut Beschluss der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder und der Bundeskanzlerin vom 3. März 2021 kostenlose anlasslose Schnelltests für alle, also auch für Schülerinnen und Schüler, in Arztpraxen, Apotheken und Testcentern.

Nach den Osterferien

Wechselunterricht für die Jahrgänge 5 bis E2 soll nach den Osterferien fortgeführt werden.
Nach Ostern soll auch den Lehrkräften und dem sonstigen Personal aller anderen Schulformen ein Impfangebot gemacht werden.

Hygieneregeln

Selbstverständlich sind auch beim Wechselunterricht die maßgeblichen Hygienebestimmungen – vor allem hinsichtlich der Pflichten zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung und zur Einhaltung des Mindestabstands sowie der daraus resultierenden Gruppengrößen – einzuhalten.
Wer ohne triftigen Grund keine Mund-Nasen-Bedeckung trägt, darf die Schule nicht betreten; wer sie ohne triftigen Grund ablegt und trotz Ermahnung nicht wieder anlegt, muss die Schule verlassen.

Infektionsgeschehen

Je nach Infektionsgeschehen kann der geplante weitere Öffnungsschritt ab 22.03.2021 entfallen. Ebenso können andere Regelungen nach den Osterferien gelten.

Zudem können weiterhin unabhängig von den vom Hessischen Kultusministerium getroffenen landesweiten Regelungen – je nach Entwicklung der pandemischen Lage vor Ort – regionale oder schulbezogene Maßnahmen zum Beispiel durch die Gesundheitsämter in Abstimmung mit den Schulträgern und Staatlichen Schulämtern angeordnet werden.

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