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Wichtige Regelungen

Die hessischen Schulen haben  wichtige Informationen heute um 14:00 Uhr erhalten, die wir Ihnen gleich weiter geben möchten.

Stand: 17.04.2020, 14:00 Uhr

Bewertung der unterrichtsersetzenden Lernsituationen
Hinsichtlich der Bewertung der unterrichtsersetzenden Lernsituationen ist geregelt, dass nach Wiederaufnahme des Unterrichts keine Bewertung des Wissens und der Kompetenzen, die sich Schülerinnen und Schüler in der Zeit der Freistellung vom Unterricht angeeignet haben, im Sinne einer Leistungsbewertung gemäß §73 HSchG erfolgen darf.
Notwendig ist aber, dass die Lehrkräfte nach der Wiederaufnahme des Unterrichts die Lernstände der Schülerinnen und Schüler ermitteln und die Inhalte der Lernangebote aus dieser Zeit aufgreifen. Nach der vertieften Behandlung im regulären Unterricht können diese Inhalte zu einem geeigneten Zeitpunkt auch Gegenstand von Leistungsnachweisen werden und einer Leistungsbewertung unterliegen. Ebenso ist es aus pädagogischen Erwägungen für die Lehrkraft möglich, besondere Leistungen der Schülerinnen und Schüler positiv zu berücksichtigen.

Übergänge in die höhere Jahrgangsstufe
Grundsätzlich werden die Versetzungsentscheidungen auf der Grundlage der Noten im Jahreszeugnis getroffen. Werden die Versetzungsbedingungen in diesem Schuljahr nicht erfüllt, erfolgt trotzdem ein Aufrücken in die höhere Jahrgangsstufe.
In den Fällen, in denen der vor der Zeit der Schulschließung gezeigte Leistungsstand der Schülerin oder des Schülers eine erfolgreiche Mitarbeit in der nächsthöheren Jahrgangsstufe nicht erwarten lässt, sollte die Möglichkeit der freiwilligen Wiederholung genutzt werden Lehrkräfte und Klassenlehrkräfte beraten dabei.

Schulfahrten, Unterrichtsgänge und Betriebspraktika
Schulfahrten wie Schüleraustausche, Studien- und Klassenfahrten dürfen aufgrund der unklaren Reiselage in vielen Regionen und Ländern bis zum Beginn der Herbstferien nicht stattfinden.
Auch Betriebspraktika, Wanderungen, Exkursionen und der Besuch außerschulischer Lernorte entfallen in dieser Zeit (bis zu den Herbstferien), damit sich die Schulen in den ersten Wochen nach den Sommerferien voll auf den Unterricht und ggf. die Kompensation von ausgefallenem Lernstoff konzentrieren können. Es gelten die bereits kommunizierten Regelungen zur Kostenübernahme durch das Land.
Angesichts des noch unklaren weiteren Pandemieverlaufs sollen Schulen zudem bis auf weiteres keine Neubuchungen von Klassenfahrten außerhalb Deutschlands für das Schuljahr 2020/21 vornehmen.

Wie geht es genau weiter?
Die Schulen erhalten im Laufe der Zeit weitere ergänzende Informationen. Anfang nächster Woche erhalten wir Informationspakete zu Themenbereichen wie Übergänge/Versetzungsentscheidungen, Notengebung/Zeugnisse, weitere Details zur Durchführung der Abschlussprüfungen sowie eine Muster für einen schulischen  Hygieneplan.

Außerdem erhalten wir rechtzeitig vor der  Wiederaufnahme des Schulbetriebs u.a. eine Handreichung zu schulischen Lerninhalten für die unterrichtsersetzenden Lernsituationen zu Hause, zur Schülerbeförderung (in Abstimmung mit den Schulträgern), zum Personaleinsatz (Umgang mit Risikogruppen unter den Lehrkräften, Bedarfsdeckung), zu den Lehramtsprüfungen und zum Ganztag.

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