Termine
Die aktuellen Fahrtentermine finden Sie auf der Webseite unter Jahresterminplan und dann im Abschnitt Fahrten.
Vorbereitung
- Eine Kurzrecherche im Internet über die Unterbringung muss vor Buchung erfolgen, wenn man sie nicht kennt oder keine Empfehlung erhalten hat.
- Eine Unterkunft muss in einer für Schülerinnen und Schüler zumutbaren Umgebung liegen.
Folgender Bericht von einer Berlinfahrt soll die Bedeutung verdeutlichen, dass vor jeder Buchung sichergestellt werden muss, dass dies unten nicht vorkommt. Das Studium von Bewertungen im Internet hilft dabei:
„Die Köpenicker Straße ist wohl […] unbewohnt, das heißt es gibt dort keine Wohnhäuser sondern eher alte Fabrikgebäude. Die Straße ist zugemüllt und in ihren Rinnsteinen liegen tote Ratten. Auf ihrem Weg zurück zur Herberge wurden die Kinder wiederholt von heruntergekommenen Menschen angesprochen, die ihnen jedoch nicht zu nahe getreten sind - dennoch keine schöne Situation.
Nachts klopften Besoffene von außen an's Fenster und begehrten Einlass. Eine Person stieg auf die Fensterbank und nachdem es ihm nicht gelang, ins Zimmer zu kommen pinkelte er von außen an die Scheibe.“
So ist z.B. bei Berlinfahrten das A und O Hostel Mitte an der U8, zwei Stationen vom Alexanderplatz entfernt, für Schülerinnen und Schüler ungeeignet.
- Bei der Buchung von Klassenfahrten muss dies beachtet werden:
„Bei der Klassenfahrt handelt es sich um eine Schulveranstaltung, weshalb die gleichen rechtlichen Rahmenbedingungen gelten wie in der Schule selbst. Der Schüler darf somit nicht gezwungen werden, in einer Umgebung mit religiösen Symbolen zu übernachten.“
Die Rechtsgrundlagen hierfür sind: Art. 4 (1) GG, Art. 4 (2) GG, § 3 (1) HSchG, § 3 (3) HSchG, § 86 (3) HSchG, Kruzifix-Urteil des BVerfG von 1995.
Konsequenz daher: Bitte immer überprüfen, ob Schulveranstaltungen (und damit auch Fahrten) im Einklang mit den oben genannten Rechtsvorschriften stehen.
Beantragung
Ein Antrag auf Fahrt wird mit einem Veranstaltungsplan (evtl. später nachzureichen) ist bei der Schulleitung mit Angabe
- der pädagogischen Zielsetzung,
- der unterrichtlichen Vorbereitung,
- einem Finanzierungsplan,
- einer Handynummer, unter der man während der Fahrt erreichbar ist und
- der Begleitpersonen sowie
- einer Ersatzperson
eingereicht. Für jede fahrende Klasse bzw. Lerngruppe müssen zwei Begleitpersonen bei der Beantragung der Fahrt schon fest stehen. Und auch eine Ersatzperson muss benannt werden.
Es muss alles vollständig ausgefüllt werden.
Zum Schluss muss die verantwortliche Lehrkraft das Formular unterschreiben und im Sekretariat für Frau Miglior abgegeben.
Die Fahrt bedarf dann der Genehmigung durch den Schulleiter.
Genehmigung
Erst, wenn das Formular unterschrieben ausgefüllt und abgegeben wurde, und die Schulleitung den Antrag mit Unterschrift genehmigt hat, ist die Fahrt genehmigt. Vorher liegt keine Genehmigung vor und es dürfen keine Buchungen vorgenommen werden.
Bitte verwenden Sie immer nur den aktuellen Antrag auf Genehmigung einer Fahrt. Er muss elektronisch ausgefüllt und ausgedruckt werden.
Klassenlehrkräfte und Tutorinnen und Tutoren stellen möglichst frühzeitig die Anträge für die Genehmigung der Fahrten im Sekretariat. Ohne eine solche Genehmigung dürfen z.B. keine Verträge abgeschlossen, kein Geld von den Eltern eingesammelt werden und es dürfen zuvor durch die Eltern noch keine Zuschüsse beantragt werden. All dies ist erst nach Genehmigung der Fahrt möglich.
Wichtige Informationen an andere weitergeben
Klassenfahrten und Tutorgruppenfahrten
Informieren Sie alle in der Gruppe unterrichtenden Lehrkräfte rechtzeitig über die Fahrt (Zeitraum, Ziel, Inhalt). Vielleicht kann mancher so im Unterricht die Fahrt mit einbeziehen.
Fahrten, bei denen Schülerinnen und Schüler aus mehreren Lerngruppen teilnehmen:
Bitte sehr rechtzeitig die folgenden Personen mit einer Liste der Teilnehmerinnen und Teilnehmern und der Angabe der entsprechenden Klasse/Tutorgruppe informieren:
a) den Schulleiter,
b) die Studienleitung,
c) das Planungsbüro,
d) das Sekretariat (mit diesem Formblatt).
e) alle beteiligten Klassenlehrkräfte und Tutorinnen und Tutoren.