Aktuelle Termine

Auslandsaufenthalte

Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I und II können während der Schulzeit einen Auslandsaufenthalt für mehrere Monate, ein halbes oder auch ein ganzes Schuljahr planen.

Die Elisabethenschule befürwortet solche Aufenthalte in Verbindung mit dem Besuch einer ausländischen Schule, denn sie stärken soziale und interkulturelle Kompetenzen unserer Schülerinnen und Schüler und fördern deren Persönlichkeitsentwicklung. In der Regel können die Schülerinnen und Schüler ihre schulische Ausbildung anschließend ohne zeitlichen Verlust fortsetzen.

Jedes Schuljahr findet für interessierte Schülerinnen und Schüler und Eltern der Jahrgänge 8 und 9 ein Infoabend zum Thema „Auslandsaufenthalte“ statt. Dort informieren wir über Regelungen und Bestimmungen, die von schulischer Seite zu beachten sind (siehe Präsentation „Auslandsaufenthalte“). Ferner laden wir Vertreterinnen und Vertreter des Dachverbands AJA – Arbeitskreis gemeinnütziger Jugendaustausch – ein, welche Informationen zur Organisation eines Auslandsaufenthaltes geben (z.B. zu Voraussetzungen, Bewerbungsverfahren, Stipendien, Länderauswahl, Qualitätsmerkmale). Austauschschülerinnen und Austauschschüler berichten von ihren Erfahrungen vor, während und nach ihrem Auslandsaufenthalt. Im Anschluss an die Präsentationen stehen sowohl die schulischen Ansprechpartnerinnen als auch die Vertreterinnen und Vertreter der gemeinnützigen Jugendaustauschorganisationen für Fragen zur Verfügung.

Für eine individuelle Beratung können sich interessierte Schülerinnen und Schüler und Eltern an folgende Ansprechpartnerinnen an unserer Schule wenden:

  • Allgemeine Beratung: Frau Julia Bey
  • Allgemeine Beratung im Zusammenhang mit der Oberstufe: Frau Ute Albrecht-Sherzay

Eine weitere Möglichkeit, sich über die diversen Anbieter und Organisationen zu informieren, bietet die JugendBildungsmesse, die jedes Jahr im Herbst in Frankfurt stattfindet (nähere Informationen unter: www.weltweiser.de).

Ein Antrag muss immer mit dem unten abgelegten Antragsformular an die Klassenlehrkraft bzw. die Tutorin oder den Tutor gestellt werden - auch eine nachträgliche Verlängerung eines Auslandsaufenthalts.